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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Verkehrsländer des Deutschen Reiches, nach Wirtschaftsgebieten geordnet - S. 65

1908 - Berlin : Süsserott
-òs- sidi 190b auf 8,2 Milliarden M, und der Anteil Frankreichs am Welthandel betrug 1905 8,8%. Dem Binnenhandel dienen neben den großartigen Wasser- straßen (14000 km an Flüssen und Kanälen — siehe diese!) vor- zügliche Straßen und ein planmäßig angelegtes und gut ausgebautes Eisenbahnnetz (1906: 46470 km). Ausgangspunkt der Bahnen ist Paris, das durch sechs Hauptlinien mit allen Teilen des Landes verbunden ist und hierdurch wie durch seine Lage an der Seine, dem Hauptschiffahrtsstrom Frankreichs, auch der wirtschaftliche Mittelpunkt des Landes ist. Seine Börse ist tonangebend, und seine Banken (Banque de France, Crédit Lyonnais) repräsentieren den französischen Nationalwohlstand. Bahnlinien. a) Ostbahn: Paris—straßburg—wien (Orient-Expreß); b) Nordbahn: Paris—boulogne—london; Paris—lüttich—cöln (Nord-Expreß); c ) Mittelmeerbahn : Paris—lyon—marseille ; d) Orléansbahn: Paris—orléans—tours—(St. Nazaire, ^ Bordeaux ; ( Brest; e) Westbahn: Paris—< jcherbourg; [ [Le Havre ; f) Südbahn: Bordeaux—bayonne—vitoria in Spanien; ,, —Toulouse—narbonne—cette. Post, Telegraph und Telephon sind vorzüglich, Kabel nach England, Korsika, Spanien, Algier, Senegambien und Amerika (Brest—st. Pierre—philadelphia) vorhanden. Der Außen handel ist zu zwei Dritteln See-, zu einem Drittel Land- handel. Wichtig für den Verkehr mit Italien sind die Eisenbahnlinien Lyon—turin (Mont Cenis-Bahn) und Nizza—genua; nach Spanien führt die Südbahn und die Linie Perpignan—barcelona; der Haupt- verkehr nach Deutschland geht über Nancy—avricourt—straß- burg (a), Pagny s/Moselle—metz und unter Vermittlung der belgischen Bahnen über Herbesthal—cöln (b). Die wichtigsten Seeplätze sind Dünkirchen (England und Ostseeländer), Le Havre (England, Deutschland und Amerika — für Kaffee, Zucker und Baumwolle Hauptplatz), Nantes (Vorhafen St. Nazaire), Bordeaux (Wein), Cette, Toulon (Kriegshafen) und Marseille. Letzteres ist der erste Hafen Frankreichs mit starkem Verkehr nach den südeuropäischen Keuchel-Oberbach, Wirtschaftsgeographie. Teil Ii. 5

2. Teil 1 - S. 15

1915 - Berlin : Heymann
I. Der Krieg öffentlichen Oerkehrswegen durch besonders vorgebildete Personen erkundet. Auf Grund dieser Erkundungsergebnisse ist auf seiten der Gegner die Zer- störung wichtiger deutscher Verkehrslinien vorbereitet worden. Die außer- ordentliche Wachsamkeit der deutschen militärischen Behörden unmittelbar vor dem Ausbruch und nach der Erklärung des Krieges hat das ganze System von Anschlägen auf die Verkehrsmittel Deutschlands in jedem einzelnen Lalle verhindern können; es sind aber zahlreiche solche Versuche unternommen worden. Vor allen Dingen beweisen auch diese Vorgänge, daß der Krieg gegen Deutschland von der andern Seite her schon seit langem planmäßig vorbedacht worden ist. Die Kriegserklärung an Rußland und Frankreich erfolgte auf Grund der Tatsache, daß beide Staaten sich weigerten, Aufklärungen über ihre Rüstungen zu geben und gleichzeitig direkte bewaffnete Feindseligkeiten gegen uns eröffneten, wie gesagt, zielte diese feige und hinterhältige Methode darauf ab, Deutschland zur Kriegserklärung zu zwingen. Man wollte den Krieg, aber inan besaß nicht den Mut, das der Welt einzugestehen. Rach außen hin, namentlich bei den schwachen und kleinen neutralen Staaten, die den Ernst des Kriegsschicksals nicht kennen, und von denen manche ihr eigenes unbedeutendes Veerwesen nicht so wie die Deutschen als hohes nationales Gut betrachten, mochten Rußland mrd Frankreich mit ihrem Vorgehen den gewünschten Eindruck machen. Zn Deutschland hat das ganze Volk von Anfang an verstanden, daß trotz der Finten der Gegner sie, nicht wir der heraus- fordernde, für den Krieg verantwortliche Teil waren. Das gilt nicht nur für Rußland und Frankreich, sondern auch für England. England hat, wie man von Anfang vermuten urußte und wie wir nachträglich auch dokumentarisch erfahren haben, den Entschluß zum Kriege bei Rußland dadurch fest gemacht, daß es seine Vilfe gegen Deutschland unter allen Umständen zusagte. Der belgische Gesandte in St. Petersburg schrieb am 5\. Zuli in einem Bericht an seine Regierung: „kseute ist man in St. Petersburg fest davon überzeugt, ja man hat auch sogar die Zusicherung, daß England Frankreich beistehen wird. Dieser Beistand fällt ganz außerordentlich ins Gewicht und hat nicht wenig dazu beigetragen, der Kriegspartei Oberwasser zu verschaffen." Auf diesen Entschluß Englands kam es für die Verbündeten, Rußland und Frankreich, vor allen Dingen an. Erklärte England seinen Beitritt, so glaubten sie auf jeden Fall den Krieg wagen zu dürfen. Versagte England sich dem Kriegs- bündnis gegen Deutschland, so war das für die russische wie für die franzö- sische Kriegspartei die stärkste Aufforderung zur Besonnenheit und zum Einlenken. England hielt tatsächlich die wage des Krieges und des Friedens in der bfand. Aus Reid gegen den deutschen Handel, aus Furcht vor der deutschen Flotte trat es dem Angriffsbündnis gegen Deutschland bei. Die englische Regierung handelte nach jenem schon zitierten Wort, das im Jahre ^897 ein englischer Schriftsteller seinen Landsleuten zugerufen hatte: „wenn Deutschland heute vernichtet wird, so gibt es morgen keinen Engländer, der dadurch nicht reicher geworden wäre!" Als Vorwand mußte den Engländern der Einmarsch Deutschlands in Belgien dienen. England, hieß es, sei ver- pflichtet, die belgische Neutralität den europäischen Verträgen gemäß 3u

3. Teil 1 - S. 124

1915 - Berlin : Heymann
Th. Schuchart m fuhrbewilligung für Einzelsendungen bemühten. Besonderer Anlaß dazu kann vorliegen bei geringfügigen Mengen, bei Anfertigung der waren nach besondern Vorschriften, die ihre Verwendung im Inland ausschließen usw. Bei solchen Anträgen, zu deren Prüfung neuerdings Vertrauens- leute der jdrivatinduftrie herangezogen werden, bewies die Reichsregierung Entgegenkommen und ermöglichte es so, daß trotz aller Rücksichtnahme auf die derzeitigen wirtschaftlichen und militärischenerfordernisse recht bedeutende Lieferungen für das neutrale Ausland selbst schon in den ersten Wochen des Kriegsausbruchs versandt werden konnten. Durch die Beschränkung der Ausfuhrwege und Verschiffungs- gelegenheiten — die Seewege sind durch das rücksichtslose Vorgehen Englands gegenüber den neutralen Mächten gesperrt — ist Deutschlands Außenhandel für die Dauer des Kriegszustandes unzweifelhaft außer- ordentlich geschädigt. Der transatlantische Schiffsverkehr der deutschen bsäfen ruht nahezu vollständig; hingegen ist es gelungen, unter dem Schutze der Seewehr den Verkehr in der Ostsee bereits kurz nach Beginn des Krieges wieder aufzunehmen und unbehelligt fortzuführen. Der Verkehr mit den neutralen Ländern, soweit sie uns unmittelbar benachbart sind, ist jetzt um so wichtiger, als sich während des Krieges reichere Austauschmöglichkeiten ergeben. Denn diese Länder sind durch das rücksichtslose Vorgehen unserer Feinde, insbesondere Englands, nunmehr in der Versorgung mit bestimmten Rohstoffen und Feinerzeugnissen auf Deutschland mehr denn je angewiesen, und Deutschland bemüht sich natürlich, den in ihrer Wirtschaft etwa frei werdenden Nahrungsmittel- und Rohstoffüberschuß sich zu sichern. Freilich sind hier durch die zahlreichen Ausfuhr- und Durchfuhrverbote, die die Neutralen vielfach unter dem Druck Englands erließen, nach und nach große Beschränkungen eingetreten. Im überseeischen Verkehr findet infolge der immer schärferen Kontrolle, die die feindlichen Kriegsschiffe über den neutralen Handel aus- üben, eine nicht unbedeutende Ablenkung über die holländischen, skandi- navischen und italienischen Ljäfen statt. Es liegt somit in unserm eigenen Interesse, die Verkehrsbeziehungen zu diesen Plätzen so auszubauen, daß in den waren, die durch feindliche Kriegsschiffe nicht beschlagnahmt werden, wie z. B. Baumwolle, sich der Verkehr ungehindert abzuwickeln vermag. Deshalb haben die deutschen Eisenbahnen sowohl für die Einfuhr, wie für die Ausfuhr bestimmter waren Ausnahmefrachttarife eingeführt. So z. B. wurde für die Ausfuhr von Kohlen nach Skandinavien, oder für die Einfuhr von schwedischem Eisenerz ein besonders niedriger Frachttarifsatz für die deutschen Festlandsstrecken eingeräumt. Von der erfolgreichen Unterstützung der Warenein- und -ausfuhr wird unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit während des Krieges sehr erheblich berührt. Es ist deshalb dringend zu wünschen, daß die Geschäftsmöglichkeiten, die uns noch erhalten geblieben oder aber durch Herabsetzung der Eisenbahn- frachten neu erschlossen sind, während des Krieges möglichst ausgenutzt werden.

4. Teil 1 - S. 70

1915 - Berlin : Heymann
70 (£. Reventlow in den Nordseehäfen stockte gänzlich, und die britische Admiralität verhängte die sogenannte Sperrung über die Nordsee, deren Hauptzweck war, sich gegen die deutschen Unterseeboote zu sichern unter der unwahren Vorgabe freilich, man wolle den Handelsschiffen der neutralen Mächte in der Nordsee Ver- luste ersparen. Die Mittel des Seekrieges und der Flotte versuchte Großbritannien von Anfang des Krieges an zu benutzen, um Deutschland auszuhungerir. Nicht nur, daß, wie gesagt, der deutsche Seehandel völlig erstickt wurde, sondern Großbritannien verhinderte auch, daß neutrale Staaten, wie z. B. Holland, waren in ihre bjäfen einführten, um sie nachher mit der Bahn oder auf einer Binnenwasserstraße nach Deutschland zu bringen. Nahrungsmittel, Viehfutter, Kunstdünger, Petroleum, Kupfer usw. versuchte Großbritannien so von den deutschen Grenzen fernzuhalten. Man war und ist in London fest davon überzeugt, daß, wenn dieses System der Aushungerung während einiger Jahre betrieben worden ist, die Kraft des deutschen Volkes so er- lahmt sein wird, daß es den Krieg nicht mehr weiterführen kann, sondern klein beigeben muß. Großbritannien geht bei diesem verfahren auf das gewissenloseste vor, tritt die Rechte der neutralen Mächte mit Füßen und schädigt sie ganz ungeheuer, indem es ihre Schiffahrt unterbindet und ihnen zeitweise nicht einmal gestattet hat, waren von Übersee einzuführen, die sie für ihren eignen Bedarf notwendig gebrauchten. Großbritannien wird sein Ziel der Aushungerung nicht erreichen. Bei vernünftiger sparsamer Wirtschaft kann das deutsche Volk jahrelang von dem leben, was es im eignen Lande produziert und besitzt. Darin werden alle unsere Feinde sich täuschen. was im übrigen der Seekrieg noch für Ereignisse bringen, was für Entwicklungen er zeitigen wird, kann niemand wissen, wir wissen aber, daß die junge deutsche Flotte nicht nur in sich gut und pflichttreu ist, sondern die ersten Kriegsmonate haben bereits dargetan, daß die deutschen Schiffe auch immer ihren Mann stehen und daß der Seekrieg in und an unsern heimischen Gewässern der Nord- und Ostsee im ganzen wie im einzelnen klug und überlegend geleitet wird.

5. Teil 1 - S. 164

1915 - Berlin : Heymann
Raimund Kodier m Kronstadt—j)redeal—bukarest—giurgewo-Hafen, Dainxfer über die Donau nach Rustschuk-Hafen—tirnovo-Semenli—adrianopel—konftantinopel). b. Der Personenverkehr auf den Landstraßen hat durch den Krieg insofern eine Beeinträchtigung erfahren, als viele Automobile vom Militär in Anspruch genommen sind. Soweit dies nicht der Fall ist, können die Automobile mit Benzinmotoren zum Teil deshalb nicht fahren, weil fast alles Benzin im Lande von der Militärverwaltung für ihre Zwecke be- schlagnahnrt ist. Zur See machte der Kriegsausbruch allen Vergnügungsreisen ein Ende. Auf funkentelegraphischem Wege wurden unter anderm die Dampfer, die zum Besuch der norwegischen Küste unterwegs waren, zurückgerufen. Der regelmäßige hersonendampferverkehr (Hamburg-Amerika-Linie und Nord- deutscher Llo'fd) erreichte sofort sein Ende, da einerseits ein Teil der Dampfer als Hilfskreuzer in die Marine eingestellt wurde, anderseits die Gefahr einer Kaperung durch die Engländer vorlag. Ha. Zur See ist das Privateigentum im Kriege nicht unverletzlich wie zu Lande. England ist es zu danken, daß die Kaperei immer noch völkerrechtlich zulässig ist. Daher ist der große Güterverkehr, der wegen der Billigkeit der Wasserfrachten sich möglichst des Wasserweges bedient, in einem Kriege zwischen Staaten, die eine starke Flotte haben, aufs äußerste behindert. So ist Deutschland von dem Verkehr auf den Weltmeeren durch die Eng- länder vollkornmen abgeschnitten (daher fehlen gewisser ausländischer waren, z. B. Südfrüchte); nur auf der Ostsee ist der Verkehr völlig frei, da hier die russische Flotte durch die deutsche in respektvoller Entfernung von den deutschen Schiffahrtsstraßen gehalten wird. — Daß die schnellen deutschen Kreuzer den englischen Handel erheblich schädigen, ist in aller Munde („Emden" usw.). Die englische Regierung und die dortigen handeltreibenden möchten den Krieg gern dazu benutzen, Deutschland aus seiner bisherigen Stellung inr internationalen Schiffahrtsverkehr herauszudrängen; eine neu gegründete Vereinigung New horker und Liverpooler Reeder will eine große Flotte von Frachtdampfern für die Fahrt nach Südamerika bilden. Natürlich sollen diese Dampfer unter amerikanischer Flagge fahren, um vor deutschen Kreuzern sicher zu sein. Überhaupt versuchen die Vereinigten Staaten während des Krieges in den Besitz einer ansehnlichen Handelsflotte zu gelangen und damit einen alter: Wunsch der Amerikaner der Erfüllung näher zu bringen. Daher hat der Washingtoner Kongreß am t8. August t9l^ ein Gesetz be- schlossen, das die Eintragung fremder Schiffe in das amerikanische Schiffs- register ermöglicht (bis Anfang November t9t4 für 8t ausländische Schiffe, darunter t9 hersonendampfer, geschehen). Zn diesem wirtschaftlichen Kampfe gegen Deutschland nimmt England vielfach auch auf die neutralen Staaten keine Rücksicht. Das beweist vor allem die Sperrung der Nordsee, wodurch Handel und Schiffahrt der skandi- navischen Länder empfindlich erschwert werden; wegen dieser Maßnahme der Engländer hat z. B. die „Norwegische Kriegsversicherungs-Gesellschaft für waren" die Kriegsversicherungsprämien für den Verkehr mit den

6. Teil 1 - S. 216

1915 - Berlin : Heymann
2(6 Ld. £)eilfrcm hätten einberufen werden können, begeistert sich als Kriegsfreiwillige ge- meldet haben. Nicht minder stark war das Pflichtbewußtsein derjenigen, die nicht mehr imstande waren, die Waffen zu ergreifen: sie haben mit ihrem vermögen, in der freiwilligen Krankenpflege oder in der Fürsorge für die der Ernährer beraubten Familien ihre Liebe zum vaterlande zu betätigen versucht. 3. Da der Deutsche in: Auslande seine Staatsangehörigkeit grund- sätzlich beibehält, so liegt ihm auch, solange er Deutscher ist, die Erfüllung der Wehrpflicht ob. Daher haben sich im Lalle einer Mobilmachung alle im Auslande befindlichen Personen des Beurlaubtenstandes des Heeres und der Marine unverzüglich in die Heimat zurückzubegeben und bei dem nächsten Bezirkskommando zu melden. Lür der: gegenwärtigen Krieg ist dies durch die Kaiserliche Verordnung vom z. August (9(4 bestimmt worden, wer dem Heimberufungsbefehl keine Lolge leistet, kann seiner Reichs- und Staatsangehörigkeit verlustig erklärt werden und wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (Militär-Strgb. §68). In früherer Zeit, so auch noch im deutsch-französischen Kriege von (870 und im russisch-japanischen Kriege von (904, wurde der Abreise der wehr- pflichtigen in die Heimat wechselseitig kein Hindernis in den weg gelegt. Dagegen haben im gegenwärtigen Kriege alle beteiligten Staaten die wehr- pflichtigen, deren sie im eignen Lande und selbst auf neutralen Schiffen habhaft werden konnten, als Kriegsgefangene zurückgehalten, so vor allem England. Eine Zeitlang hatte England erklärt, die auf neutralen Schiffen befindlichen deutschen wehrpflichtigen nicht anhalten zu wollen; später hat es dieses Zugeständnis aber wieder zurückgenommen. Ein deutscher wehr- pflichtiger, der an der Rückkehr nach Deutschland behindert ist, hat sich bei dem nächsterreichbaren deutschen Konsul oder Kriegsschiffskommandanten unverzüglich zu melden. Ii. Rechtsstellung der Ausländer. a. Nach heutigem Völkerrecht sind in Friedenszeiten in allen Kultur- staaten die Ausländer den Inländern grundsätzlich gleichgestellt, abgesehen von den politischen (Wahl-) Rechten, die nur Inländern zustehen können. Diese Gleichstellung ist ihnen aber, von etwaigen Staatsverträgen ab- gesehen, nicht gewährleistet. Insbesondere können Ausländer ohne weiteres ausgewiesen werden; sie haben nicht das allen Reichsdeutschen durch Rv. Art. z (oben A lala) zugesicherte Recht zum Wohnsitz, Gewerbebetrieb, Grundstückserwerb. d. Auch in Kriegszeiten werden die im Inlande befindlichen An- gehörigen feindlicher Staaten nicht rechtlos. Sie werden vielfach nicht ein- mal ausgewiesen, falls sie sich nicht lästig machen. Diese Grundsätze hat das Deutsche Reich auch im gegenwärtigen Kriege sorgfältig beobachtet, während das feindliche Ausland, besonders Belgien, Frankreich und England, die dort befindlichen Deutschen mit großer Rücksichtslosigkeit hat behandeln lassen. Die Mißhandlung und Ausplünderung von Deutschen im feindlichen Auslande hat einen solchen Umfang angenommen, daß eine Sammelstelle
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